Achim Zerbe


Rechtsanwalt

Achim Zerbe, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).

Nach seinem Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem anschließenden Referendariat wurde er 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und übt diese Tätigkeit seither ununterbrochen aus.

Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Internet- & Telekommunikationsrecht sowie des Wirtschaftsrechts.

Darüber hinaus verfügt er über Erfahrung u. a. durch von ihm wahrgenommene Ämter im Aufsichtsrat eines Internet-Content-Providers (Aktiengesellschaft, bis 2008) und eines TK-Netzbetreibers (Aktiengesellschaft, 2004 bis heute).

BERATUNGSSCHWERPUNKTE RECHTSANWALT ACHIM ZERBE

Wirtschaftsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz

Das Wirtschaftsrecht umfasst alle Fragen der gesellschaftsrechtlichen Ebene, die Begleitung einer Gründung, Umwandlung oder Neueintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern sowie die Gestaltung der Befugnisse der Vertretung und Geschäftsführung. Darüber hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner für handelsrechtliche Fragestellungen.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz des geistigen Eigentums – mithin der Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Design), Marken und sonstigen Kennzeichenrechte sowie des Urheberrechts. Produktpiraterie oder die widerrechtliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken sind im Internet alltägliche Vorgänge geworden. 

Wir beraten Sie zu allen Fragen des geistigen Eigentums, beispielsweise zur Anmeldung von Schutzrechten, deren Verlängerung und Verteidigung. Darüber hinaus gestalten wir im Auftrag unserer Mandanten u.a. Auswertungs- und Lizenzverträge sowie Abgrenzungsvereinbarungen. 

Einen ergänzenden Schwerpunkt zum gewerblichen Rechtsschutz bildet das Wettbewerbsrecht. Wir begleiten Marketingmaßnahmen bereits im Stadium der Entwicklung, beraten weiterhin u.a. zur produktspezifischen Werbe- und Vertriebseinschränkung, setzen Ansprüche nach unlauterer Absatzförderung im Namen unserer Mandanten durch und beraten zur Abwehr unrechtmäßig erhobener Forderungen (bspw. Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen).

Internet- & TK-Recht

Wir beraten in allen Fragen zum rechtssicheren Handeln im Internet. Unsere Mandanten betreiben Online-Shops, Webdesign-Agenturen oder Content-Provider, werben im Internet oder nutzen das Internet für Ihre sonstigen geschäftlichen oder privaten Belange.

Wir vertreten unsere Mandanten gegen den Vorwurf rechtsverletzenden Handelns und streben ggf. eine außergerichtliche, wirtschaftliche Streitbeilegung an.  Wurde bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt, beraten wir zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Wurden Rechte unserer Mandanten verletzt, beispielsweise durch die unerlaubte Auswertung geschützter Werke oder die unerlaubte Nutzung von Namens- oder Markenrechten, setzen wir Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Darüber hinaus beraten wir in telekommunikationsrechtlichen Fragen. Zu unseren Mandanten zählen u. a. TK-Netzbetreiber, Dienstleister und Reseller.

Strafrecht / OWi Strafverteidigung

Strafverteidigung

Gleich, ob 

  • Sie als Zeuge vernommen werden sollen und befürchten, sich mit einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten zu können,
  • nach einem Verkehrsunfall gegen Sie der Vorwurf der Körperverletzung erhoben wird,
  • Ermittlungsbeamten vor Ihrer Tür stehen und eine Durchsuchung durchführen wollen,
  • die Steuerfahndung, der Zoll oder die Kriminalpolizei auf Sie zutritt und Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert,
  • Sie einen schweren Fehler gemacht haben …

Wenn Sie befürchten, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet oder bereits geführt wird, stehen wir als Berater und Verteidiger an Ihrer Seite.

Drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Einschränkung Ihrer Berufsausübung, stehen wir zu Ihrer Verfügung.  

Ordnungswidrigkeiten

Auch im Bußgeldverfahren verteidigen wir Sie, auch wenn es zunächst „nur“ um ein Verwarnungsgeld geht oder der Vorwurf im Raum steht, sozialversicherungsrechtliche Meldungen verspätet / gar nicht eingereicht zu haben. Oftmals drohen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Fahrverbot und / oder Punkte im Verkehrszentralregister, je nach Vorwurf kann aus einer Ordnungswidrigkeit auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren hervorgehen. 

FIEDLER  ZERBE

Stefan Fiedler und Achim Zerbe, Rechtsanwälte in Gießen.

ANSCHRIFT

Fiedler Zerbe Rechtsanwälte
Südanlage 17
D-35390 Gießen

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag

9 - 12.30 Uhr
14 - 18 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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