Stefan Fiedler


Rechtsanwalt

Stefan Fiedler, Jahrgang 1972, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Nach seinem Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem anschließenden Referendariat wurde er 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst in einer Wirtschaftskanzlei mit Notariat in Gießen tätig. Seit dem Jahre 2002 übt er seine Tätigkeit in Selbständigkeit aus.

Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht nebst der Gestaltung von Verträgen; im gewerblichen Rechtsschutz; im Arbeitsrecht sowie in der Beratung von Unternehmen in jeder Phase, von der Gründung, während des Aufbaus und des operativen Geschäfts bis zum Verkauf oder der Auflösung. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Abwicklung von Verträgen.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE RECHTSANWALT STEFAN FIEDLER

Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem das Recht des Handelsstandes, das Recht der Handelsgeschäfte nach dem Handelsgesetzbuch, wie auch internationales Kaufrecht, das Recht der Personengesellschaften, das Recht der Kapitalgesellschaften sowie das Umwandlungsrecht.   

Das Wirtschaftsrecht besteht in seiner Gesamtheit aus privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Normen. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst beispielsweise das Kartellrecht zum Zwecke der Begrenzung der Marktmacht von Unternehmen, Normen zur Regulierung bestimmter Wirtschaftsbereiche, wie Finanzdienstleistung und Energieversorgung, wie auch Regeln aus der Leistungsverwaltung, etwa die Wirtschaftsförderung durch Gewährung staatlicher Zuwendung. 

Das Wirtschaftsprivatrecht wird bestimmt durch die Vorschriften des BGB, des HGB, des GmbHG und des AktG. Es handelt sich hierbei also schwerpunktmäßig um den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Es beinhaltet auch den gewerblichen Rechtsschutz. Zunehmende Bedeutung hat das europäische Wirtschaftsrecht, welches insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzrechts Wirkung auf das nationale Recht hat, mit Auswirkung beispielsweise im Bereich des eCommerce, etwa bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops.  

Das Wirtschaftsstrafrecht ist nicht begrenzt auf Betrug und Unterschlagung. Zu nennen ist zum Beispiel das Umweltstrafrecht oder auch die ausweitende Auslegung des Untreue-Tatbestands, welche unternehmerische Entscheidungen in strafrechtlicher Hinsicht nachprüfbar machen kann. Die Ausweitung des Nebenstrafrechts betrifft viele Branchen. 

Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz des geistigen Eigentums, also der Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designs), Marken und sonstigen Kennzeichenrechte sowie des Urheberrechts. Produktpiraterie oder die widerrechtliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken sind im Internet alltägliche Vorgänge geworden. 
Wir beraten Sie zu allen Fragen des geistigen Eigentums, beispielsweise zur Anmeldung von Schutzrechten, deren Verlängerung und Verteidigung. Darüber hinaus gestalten wir im Auftrag unserer Mandanten Auswertungs- und Lizenzverträge sowie beispielsweise Abgrenzungsvereinbarungen. 

Einen Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz bildet das Wettbewerbsrecht. Wir begleiten Marketingmaßnahmen bereits im Stadium der Entwicklung, beraten weiterhin beispielsweise zur produktspezifischen Werbe- und Vertriebseinschränkung, setzen Ansprüche nach unlauterer Absatzförderung im Namen unserer Mandanten durch und beraten zur Abwehr unrechtmäßig erhobener Forderungen, wie etwa die Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen.

Das Urheberrecht regelt das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk. Es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des Rechts. Zum Zwecke der Einräumung von Nutzungsrechten an Werken werden spezifische, häufig sehr komplexe Verträge abgeschlossen. Die Verletzung von Rechten erfordert die außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten, wie auch die Interessenvertretung vor Gericht. 

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen beraten wir zu Vertragsfragen (bspw. Urlaub, Sonderzahlung, Aufhebungsvertrag), bei Abmahnungen und zu Fragen der Personalentwicklung.

Darüber hinaus setzen wir für unsere Mandanten Vergütungsansprüche durch und vertreten die Interessen unserer Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.

Beratung von Unternehmen

Die Führung eines Unternehmens erfordert nahezu unentwegt die Beantwortung rechtlich relevanter Fragestellungen. Hier unterstützen wir und beraten mit dem Ziel, mögliche Konflikte bereits im frühen Stadium zu erkennen, verbunden mit Strategien, die zügig zur Lösung des Problems führen. Wichtig ist stets die Vermeidung von Rechtsstreiten, da diese selbst im Falle eines Obsiegens Zeit binden und damit Geld kosten. 

Wir begleiten den Unternehmer von der Gründung des Unternehmens an, in der Zeit des Aufbaus, während Krisen und auch beim Wunsch, das Unternehmen zu verkaufen, aufzulösen oder bei der Umsetzung einer Nachfolgeregelung. 

Im Bereich der rechtlichen Beratung von Unternehmern arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren zusammen.   

FIEDLER  ZERBE

Stefan Fiedler und Achim Zerbe, Rechtsanwälte in Gießen.

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Fiedler Zerbe Rechtsanwälte
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D-35390 Gießen

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